Die Rechtsanwälte von SKALING beraten Sie umfassend im Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht.

Um am hochkompetitiven Markt als Unternehmen mitsamt seinen Produkten und Dienstleistungen wahrgenommen zu werden, bietet es sich oft an, eine Marke eintragen zu lassen. Wir beraten Sie, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist und keine Verwechslungsgefahr mit anderen Kennzeichen begründet, die zu kostenintensiven Abmahnungen führen können. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, nehmen wir die Eintragung beim jeweiligen Markenamt vor (Deutschland und weltweit).

Im Urheberrecht schützen wir Ihr geistiges Eigentum. Das können u.a. Computerprogramme, Architektenpläne, Bilder, Musik oder Texte sein. SKALING geht bei einer Urheberrechtsverletzung gegen den Verletzer vor. Möchten Sie Ihr geistiges Eigentum verwerten, unterstützen wir Sie u.a. mit Lizenzverträgen.

Im Wettbewerbsrecht berät Sie SKALING insbesondere hinsichtlich Marktverhaltensregeln. Werden die einschlägigen Marktverhaltensregeln, z.B. Verbraucherschutzvorschriften, nicht beachtet, drohen kostenintensive Abmahnungen seitens Mitbewerber. Umgekehrt gehen wir gegen Unternehmen vor, die Marktverhaltensregeln missachten, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen.

Unsere Tätigkeiten im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht umfassen insbesondere:

Im Bereich Urheberrecht:

  • den Schutz des geistigen Eigentums (z.B. Computerprogramme, Texte, Bilder, Filme) gerade im Hinblick auf die digitale Welt,

  • die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Urheberrechten bei Verletzung des geistigen Eigentums (Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz),

  • die Verwertung des geistigen Eigentums (Lizenz-, Werbe-, Agentur-, Herausgeberverträge).

Im Bereich Wettbewerbsrecht:

  • die Prüfung des Internetauftritts eines Unternehmens (Online-Shop, Online-Dienstleistungen, Konformität u.a. mit verbraucherschützenden und datenschutzrechtlichen Vorschriften),

  • die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz,

  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Mitbewerbern oder Verbraucherschützern, insbesondere die Verteidigung gegen Abmahnungen.

Im Bereich Markenrecht:

  • Markenanmeldungen und -übertragungen (deutsche Marken, Unionsmarken und Internationale Registrierungen) bei den zuständigen Markenregistern; DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und WIPO (World International Property Organization),

  • die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten bei Markenverletzungen durch Dritte (Markenverteidigung, Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage),

  • die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer Marke (z.B. Kollision mit ähnlichen Zeichen),

  • die Verwertung der Marke (Erstellung von Lizenzverträgen, Markenlizenzen).