(Zugelassene) Krankenhäuser sind komplexe Wirtschaftsbetriebe, die aufgrund der begrenzten Ressourcen des Gesundheitswesens erheblichem Kostendruck ausgesetzt sind und gleichzeitig immer höhere rechtliche Anforderungen erfüllen müssen, um zusätzliche ökonomische Sanktionen zu vermeiden.

Neben den Ansprüchen an die personelle und sächliche Ausstattung (z.B. durch Pflegepersonaluntergrenzen und Strukturmerkmale) haben Krankenhäuser stets die Anforderungen des Gesetzgebers an die Qualität der Behandlung und die entsprechenden Vorgaben der Selbstverwaltung (z.B. Mindestmengenregelungen und Qualitätsmanagement-Richtlinie) einzuhalten. Bei Nichterfüllung der maßgeblichen Kriterien drohen den Leistungserbringern Vergütungsabschläge und weitere Sanktionen bis hin zur Herausnahme aus dem Krankenhausplan.

Zusätzlich wird die Zeit, die für die Versorgung von Patienten zur Verfügung steht, durch bürokratische Aufgaben wie Dokumentation und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst verkürzt. Abrechnungsstreitigkeiten, Prüfquoten und Aufschlagszahlungen setzen Krankenhäusern wirtschaftlich weiter zu.

In diesem herausfordernden Umfeld bietet SKALING maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Fallgestaltungen, damit Sie Ihre Vorhaben umsetzen und sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können. Wir beraten Sie individuell mit umfassender Expertise. Von Hamburg und Berlin aus - bundesweit.

Wir beraten Leistungserbringer der stationären Versorgung insbesondere zu:

  • Krankenhausplanungsrecht (Aufnahme in den Krankenhausplan, Abschluss von Versorgungsverträgen)

  • Krankenhausfinanzierungsrecht (Vergütung von stationären und ambulanten Leistungen, DRG-Abrechnung, Kostenträgerstreitigkeiten, Strukturmerkmalsprüfungen)

  • GBA-Richtlinien (Mindestmengenregelung, MD-Qualitätskontroll-RL, Zentrums-Regelungen, RL zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus)

  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB, NUB-Entgelte)

  • Wahlleistungsvereinbarungen und Abrechnung wahlärztlicher Leistungen gem. GOÄ

  • Kooperationen mit niedergelassenen Leistungserbringern

  • Gründung, Zulassung und der Betrieb von Krankenhaus-MVZ

  • Digitalisierung, Telemedizin & E-Health

  • Krankenhausapotheken und Verträge nach § 129a SGB V

  • Datenschutzrecht

  • Steuerrecht

  • Arbeitsrecht, Chefarztvertragsrecht

  • Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerberecht

  • Laufende rechtliche Beratung

  • Prozessführung