EUIPO: Apple hat im EU-Markenstreit mit Yichun Qinningmeng Electronics hinsichtlich des Schutzes seines ikonischen Logos teilweise gewonnen

7. Mai 2026

Worum es ging
Yichun Qinningmeng Electronics wollte ein Logo registrieren, das wie eine Zitrusfrucht aussieht und für Keyboard-/Computerprodukte verwendet werden sollte. Apple legte Widerspruch ein und argumentierte, das Zeichen profitiere von Apples Reputation und könne Verbraucher eine Verbindung zu Apple vermuten lassen.

Warum Apple teilweise gewann
Die EUIPO sah die visuelle Ähnlichkeit offenbar nicht als besonders stark an, hielt aber dennoch eine gedankliche Verknüpfung mit Apple bei computerbezogenen Waren für möglich. Deshalb wurde die Eintragung für Tastaturen und ähnliche Produkte verweigert, während Solarprodukte ausgenommen blieben.

Einordnung
Für Apple ist das ein ausreichender Teilerfolg: Die Eintragung des gegnerischen Logos wurde im konkurrierenden Produktbereich untersagt. Yichun Qinningmeng Electronics darf sein Logo jedoch für Solarprodukte nutzen, was zeigt, dass die Bewertung der Verwechslungsgefahr im Markenrecht stark vom konkreten Waren- und Dienstleistungsbereich abhängig ist.