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LG Köln: Mieter haften für Schäden an der Mietsache nach polizeilichen Maßnahmen

Ein Streit zwischen zwei Ehemännern, ein Polizeieinsatz und Schäden an der Mietsache - und die Haftung liegt laut dem Landgericht Köln (Urt. v. 08.04.2024, Az. 32 O 77/22) am Ende bei den Mietern. Weder die Beamten noch der Staat sollen hierfür einstehen.

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Vermieter müssen sich sputen - Verjährung von Ersatzansprüchen bei Rückerhalt der Mietsache vor Beendigung des Mietverhältnisses

Der BGH hat in einer äußerst praxisrelevanten Entscheidung (Urteil vom 29.01.2025, BGH XII ZR 96/23) den Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche des Vermieters gemäß § 548 BGB festgelegt. Die Verjährung beginnt demnach bereits dann, wenn der Mieter den Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwirft, obwohl dieser zur Entgegennahme des Schlüssels nicht bereit ist.

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