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BGH zur Mietpreisbremse: Einvernehmliche Mietanpassungen als Chance für Vermieter und Wohnungsverwaltungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit den Urteilen vom 28.09.2022 (VIII ZR 300/21) und vom 17.12.2025 (VIII ZR 56/25) zwei für Vermieter und Wohnungsverwaltungen zentrale Fragen geklärt: Inwieweit ist die Mietpreisbremse auf einvernehmliche Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis – sowohl Erhöhungen als auch Reduktionen – anwendbar?

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BGH: Eine WEG muss für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Eigentums keine drei Vergleichsangebote einholen

Eine WEG beschließt, an ihrem gemeinschaftlichen Eigentum als Erhaltungsmaßnahmen bestimmte Malerarbeiten und Neuverglasungen vornehmen zu lassen. Dabei verzichtete die WEG auf die Einholung weiterer Vergleichsangebote, denn die betroffenen Firmen arbeiteten seit längerer Zeit zur vollen Zufriedenheit der Wohnungseigentümer. Bislang hätte dies nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen. Der BGH (Urteil vom 27.03.2026, Az. V ZR 7/25) stellt nun klar: die Beschlussfassung der WEG ist nicht grundsätzlich fehlerhaft ist, weil die Verwaltung keine Vergleichsangebote eingeholt hat.

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