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BGH: Zu erwartende Einsparung von Endenergie begründet ein Recht auf Mieterhöhung

Der BGH stellt mit Urteil vom 26.03.2025 (Az. VIII ZR 283/23) klar: Für die Wirksamkeit einer Mieterhöhung aufgrund einer energetischen Modernisierung zählt nicht der tatsächliche Energieverbrauch, sondern die zu erwartende Einsparung. Eine spürbare Erleichterung für Vermieter – denn diese müssen bei einem Mieterhöhungsverlangen nunmehr keine Ermittlung einer Endenergieeinsparung am Maßstab des tatsächlichen Verbrauchs vornehmen. Richtigerweise erkennt der BGH, dass zu hohe Anforderungen an die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen und der Umlegung der damit einhergehenden Kosten dem gesetzgeberischen Ziel zuwiderläuft, Anreize für private Vermieter zur (energetischen) Sanierung des Wohnungsbestands zu setzen.

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LG Köln: Mieter haften für Schäden an der Mietsache nach polizeilichen Maßnahmen

Ein Streit zwischen zwei Ehemännern, ein Polizeieinsatz und Schäden an der Mietsache - und die Haftung liegt laut dem Landgericht Köln (Urt. v. 08.04.2024, Az. 32 O 77/22) am Ende bei den Mietern. Weder die Beamten noch der Staat sollen hierfür einstehen.

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