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BGH: Die Untervermietung zur Gewinnerzielung ist unzulässig

Ein Mieter vermietete seine Wohnung unter und strich aufgrund einer doppelt so hohen Untermiethöhe erhebliche Gewinne ein. Dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist und dem Regelungssystem der Untervermietung zuwiderläuft, stellte der BGH (Urteil vom 28.01.2026, Az. VIII ZR 228/23) nun klar.

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Die teilgewerbliche Vermietung einer Wohnung und Mischmietverhältnisse

Die teilgewerbliche Vermietung einer Wohnung

Die Nutzung eines Zimmers als Arbeitszimmer für eine freiberufliche Tätigkeit, ein zusätzlich angemieteter Keller für gewerbliche Zwecke oder der Besuch von Kundinnen und Kunden in der Wohnung eines Maklers ohne Firmenanschrift – in all diesen Fällen wurde über die anwendbaren Mietrechtsvorschriften und die Preisgestaltung gestritten. Doch wie ist das Mietverhältnis auszugestalten, wenn die Mietsache teilweise gewerblich genutzt wird? Darf der Vermieter Zuschläge verlangen?

 

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