BGH: Eigenbedarfskündigung wegen anstehender Umbaumaßnahmen und anschließender Verkaufsabsicht ist zulässig
Ein Vermieter möchte seine eigene Wohnung umbauen und anschließend verkaufen. Um während der Umbaumaßnahmen in der darunter liegenden Wohnung zu wohnen, kündigt er der Mieterin wegen Eigenbedarfs. Dass dieses Vorgehen zulässig ist und auch selbst herbei geführter Eigenbedarf Grund für eine Kündigung sein kann, stellt der BGH nun in seiner Leitsatzentscheidung vom 24.09.2025 (Az. VIII ZR 289/23) klar.
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