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BGH: GdWE bleibt immer für Balkonsanierungen zuständig!

Die Sanierung von Balkonen und die Kostentragung ist in Wohnungseigentümergemeinschaften ein Dauerstreitthema. Der BGH hat jetzt geklärt: die Beschlusskompetenz für die Sanierung von Balkonen bleibt bei der WEG, auch wenn in der Teilungserklärung die Erhaltung einzelnen Eigentümern zugewiesen wird (BGH, 24.04.2026 – V ZR 102/24).

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BGH: Eigentümer können die Kostenverteilung im Wege der Feststellungsklage klären lassen

Der BGH stellt in seinem Urteil vom 27.02.2026 (V ZR 98/25) klar, dass Wohnungseigentümer auch nach dem WEMoG mit einer Feststellungsklage gegen die GdWE verbindlich klären lassen können, wer welche Kosten zu tragen hat und welche Rechte und Pflichten sich aus der Gemeinschaftsordnung zur Kostenverteilung ergeben.

Wer sich durch eine Kostenregelung in der Gemeinschaftsordnung benachteiligt sieht, kann dies mittels Feststellungsklage gegen die GdWE klären lassen; daneben kommen Anfechtungs- oder Beschlussersetzungsklagen in Betracht.

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