LG Köln: Mieter haften für Schäden an der Mietsache nach polizeilichen Maßnahmen
Ein Streit zwischen zwei Ehemännern, ein Polizeieinsatz und Schäden an der Mietsache - und die Haftung liegt laut dem Landgericht Köln (Urt. v. 08.04.2024, Az. 32 O 77/22) am Ende bei den Mietern. Weder die Beamten noch der Staat sollen hierfür einstehen.
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