Immobilien bilden häufig den Kern des Vermögens unserer Mandanten und sind essentieller Teil der Wertschöpfung. Gleichzeitig betrifft das Mietrecht in erheblichem Maße die Lebenswirklichkeit der Menschen, sei es beim Wohnraum oder beim Betrieb eines Unternehmens.
In diesem Spannungsfeld ist das Mietrecht sehr dynamisch und unterliegt stetigem Wandel, insbesondere durch die Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen, die den Inhalt dieses besonderen Schuldverhältnisses auf Mieter- und Vermieterseite stetig weiter konkretisieren.
Eine umfassende Rechtskenntnis ist dabei unerlässlich. Wir begleiten Unternehmen, Immobilienverwalter, Familiengesellschaften, Stiftungen und Eigentümer in allen Fragen des Wohnraum- und des Gewerbemietrechts, in mietrechtlichen Streitigkeiten und in allen anderen immobilienrechtlichen Fragen. Für spezifische baurechtliche Fragen können wir Ihnen einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus unserem Netzwerk empfehlen.
Ebenso beraten wir bei der Gestaltung und Strukturierung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge durch den Verkauf oder durch die Übergabe Ihres Vermögens an die nachfolgende Generation. Die Nachfolgeplanung erfordert dabei im besonderen Maße eine interdisziplinäre Rechtsberatung: Denn neben der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung berücksichtigen wir auch steuerliche und erb- oder familienrechtliche Aspekte.