Wesentlicher Bestandteil des Vermögensaufbaus und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ist die durchdachte Weitergabe des Vermögens oder Unternehmens an nachfolgende Generationen.

Unser Team von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern berät Sie zu allen Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge bzw. -übernahme. Sei es innerhalb der Familie, beim Verkauf an Dritte oder auch bei einer Überführung des Unternehmens in sogenanntes Verantwortungseigentum. Wir betrachten dabei neben den gesellschafts- und steuerrechtlichen Konsequenzen auch die erb- und familienrechtlichen Auswirkungen und entwickeln zusammen mit Ihnen ein ganzheitliches Nachfolge- bzw. Übernahmekonzept zur steuereffizienten Übertragung. Wir beraten sowohl die übertragenden als auch übernehmenden Parteien.

Nicht zuletzt berücksichtigen wir mit Ihnen die zwischenmenschlichen Fragen, die innerhalb einer Familie oder eines Unternehmens oft eine entscheidende Rolle spielen.

Unsere Leistungen im Bereich Vermögens- und Unternehmensnachfolge umfassen insbesondere:

  • Rechtliche und steuerliche Gestaltung der Betriebsnachfolge

  • Gestaltung von Übergabeverträgen und etwaigen Finanzierungsverträgen

  • Planung und Durchführung von Unternehmensverkäufen einschließlich Bewertungsfragen

  • Planung und Begleitung von Management Buy Out bzw. Buy In Prozessen (MBO bzw. MBI)

  • Konzeption von Familiengesellschaften und Familienpools

  • Konzeption von Stiftungen und Verantwortungseigentumsstrukturen

  • Mediation für Gesellschafter und Familienmitglieder

  • Ermittlung des Unternehmenswertes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Gestaltungen für die Reduzierung der Erbschaftsteuer