Landgericht München verurteilt Google wegen falscher Behauptungen in der KI-Übersicht

11. Juni 2026

Google wird vom Landgericht München I wegen der Verbreitung unwahrer Behauptungen über Verlage in der KI-Suchfunktion verurteilt.

Das Landgericht München I hat Google im Eilverfahren untersagt, in seinen KI-generierten Suchübersichten unwahre Behauptungen über zwei Münchner Verlagsunternehmen zu verbreiten. Die KI hatte Informationen zu unseriösen Geschäftspraktiken fälschlicherweise den Unternehmen der Kläger zugeordnet. In dem Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) stufte das Gericht Google als unmittelbaren Störer ein, weil dessen KI unwahre Behauptungen als eigenständige Inhalte darstelle.

In der Begründung des Gerichts wird ausgeführt, dass sich KI-Übersichten grundlegend von klassischen Suchergebnissen unterscheiden. Die KI fasse Ergebnisse in eigenen Worten zusammen; anders bei klassischen Suchergebnissen, die nur Inhalte Dritter mit u.a. Titel, Textausschnitt und Link anzeigen. Für einen durchschnittlichen Nutzer wirkt die KI-Übersicht somit wie eine eigenständige Auskunft von Google und nicht wie die bloße Durchreichung fremder Informationen.

Grundsätzlich genießen Suchmaschinen eine privilegierte Haftung bei der Darstellung fremder Inhalte. Diese eingeschränkte Haftung lässt sich aber auf KI-generierte Übersichten, wie im vorliegenden Fall, laut Gericht jedoch nicht übertragen. Daher haftet Google unmittelbar als Störer wegen der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Google muss die beanstandeten Inhalte entfernen und sicherstellen, dass die KI-Funktion zu den betroffenen Verlagen keine vergleichbaren Falschbehauptungen mehr generiert, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Das Urteil hilft Publishern und Unternehmen bei der Verfolgung und Untersagung rufschädigender KI-Inhalte. Sie können nun auch direkt Google bzw. die jeweilige Suchmaschine bei vergleichbaren Fällen als unmittelbaren Störer in Anspruch nehmen.