Das Landgericht Dresden hat einem Anleger gegen den Betreiber der Crowdfunding-Plattform Seedmatch Schadenersatz wegen unwirksamer Klauseln in einem Investmentvertrag zugesprochen. Der Anleger hatte über Seedmatch einen Investmentvertrag mit dem Cloudanbieter Protonet abgeschlossen, der eine intransparente und damit unwirksame Nachrangklausel enthielt. Die OneCrowd Loans GmbH hatte eingewandt, sie stelle nur die Plattform zur Verfügung. Eine inhaltliche Verantwortung für die dort abgeschlossenen Verträge treffe sie nicht. Das Landgericht Dresden hat dem eine deutliche Absage erteilt.
Anleger und Investoren, die über Plattformen wie Seedmatch Investitionen getätigt oder Anlagekapital eingesammelt haben, zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. SKALING berät Sie zu möglicherweise bestehenden Schadenersatzansprüchen oder Haftungsrisiken.
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Seedmatch Betreiber OneCrowd Loans GmbH haftet wegen unwirksamer Nachrangklausel