Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis bei der Kanzlei SKALING Partners liegt in der Beratung von Gründern und Risikokapitalgebern (VC), bei der Gründung und der weiteren Entwicklung von Startups (u.a. Finanzierungsrunden, Ausbau und Absicherung des operativen Geschäfts, Börsengang).
Zur erfolgreichen Gründung und fortlaufenden Finanzierung eines Unternehmens braucht es nicht nur einen tragfähigen Business Case, ein motiviertes Gründungsteam und die Unterstützung durch Kapitalgeber – sondern auch eine umfassende und kompetente rechtliche Begleitung.
Als mittelständische Wirtschaftsrechtskanzlei kann SKALING dabei eine ganzheitliche Rechtsberatung von Existenzgründern, Startups, Business Angels und Investoren anbieten. Neben den zahlreichen Fragen des Gesellschaftsrechts im Rahmen der Gründung und Folgefinanzierung zählen dazu vor allem die Gestaltung und Strukturierung von Programmen zur Mitarbeiterbeteiligung, der weitest mögliche Schutz der Unternehmensidee, die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutz. Die Experten von SKALING haben Gründer und Investoren bereits bei einer Vielzahl von Gründungen, Finanzierungsrunden und Exit-Prozessen begleitet.
Auch bei der fortlaufenden Finanzierung eines Unternehmens beraten wir immer mit Blick über den Tellerrand hinaus. Klassische Finanzierungsrunde oder alternatives Finanzierungsmodell? Sind die steuerlichen Aspekte mitbedacht? Welche aufsichtsrechtlichen Vorgaben gibt es? Neue Technologien und disruptive Geschäftsmodelle sind dabei unser Zuhause.
Die Phasen der Startup-Finanzierungen im Rahmen von Finanzierungsrunden
Die typischen Phasen des Venture Capital Wachstums sind: Seed Financing, Early Stage Financing, Expansion Financing, Mezzanine Financing und Exit.
Seed Financing: Start-up Unternehmen erhalten erste Finanzierung, um Idee zu entwickeln und erste Schritte zu gehen oft durch Business Angels oder durch Family & Friends.
Early Stage Financing: Unternehmen erhalten Finanzierung, um Produkt oder Dienstleistung zu entwickeln und erste Kunden zu gewinnen.
Expansion Financing - Growth Stage - Wachstumsfinanzierung mit Series A bis D: Das Unternehmen erhält Finanzierung, um schnell zu wachsen und Marktanteile zu gewinnen. Hier investieren oft professionelle Risikokapitalgeber wir große VC Funds. Teilweise kommt es in diesem Zusammenhang auch zu einem sogenannten secondary, also einer teilweisen Anteilveräußerung der Gründer.
Mezzanine Financing: Unternehmen erhält Finanzierung, um Wachstum und Expansion fortzusetzen, bevor ein Exit stattfindet. Oft wird diese Finanzierung durch die Bestandsgesellschafter geleistet.
Exit: Unternehmen wird verkauft oder an die Börse gebracht (IPO), um die Investoren zu bezahlen und Gewinne zu erzielen. Teilweise findet die Veräußerung an noch größere VC Funds statt und teilweise an strategische Investoren.
Der Ablauf und die rechtlichen Bestandteile einer Finanzierungsrunde
Eine Venture Capital Finanzierungsrunde ist eine Art der Unternehmensfinanzierung, bei der ein Investor (der "Venture Capitalist" oder kurz "VC") Geld in ein junges, wachstumsstarkes Unternehmen ("Startup") investiert. Im Gegenzug erhält der VC einen Anteil (Geschäftsanteile bzw. shares) an dem Unternehmen und hofft, dass sich das Unternehmen in Zukunft positiv entwickelt und der VC einen Gewinn aus seiner Investition erzielt.
Der rechtliche Ablauf einer Finanzierungsrunde kann wie folgt zusammengefasst werden:
NDA
Nachdem oder schon bevor das Startup sein Geschäftsmodell, sein Team und seine Finanzplanungen potenziellen VCs im Rahmen einer Präsentation (pitch) präsentiert, sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA: Non-Disclosure Agreement) getroffen werden. Das ist ein vertragliches Abkommen zwischen zwei oder mehreren Parteien, in dem eine oder mehrere Parteien sich verpflichten, bestimmte vertrauliche Informationen geheim zu halten. Es soll verhindern, dass potenzielle Investoren oder andere Parteien, die vertrauliche Informationen erhalten, diese Informationen zu Wettbewerbszwecken verwenden oder sie an Dritte weitergeben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein NDA nicht unbedingt bindend sein muss und dass es je nach Land und Rechtsordnung Unterschiede bei der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von NDAs gibt. Es ist daher ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass das NDA den Bedürfnissen der Parteien entspricht und dass es rechtlich durchsetzbar ist.
Term Sheet
Wenn der VC nach den ersten Gesprächen und pitches interessiert ist, in das Startup zu investieren, wird ein Term Sheet ausgehandelt. Ein Term Sheet ist eine Art Absichtserklärung, die die wichtigsten Bedingungen des Investments beschreibt, wie z.B. die Höhe des Investments, die Art der Sicherheiten, die Rechte des VCs usw. DieFormularende
Due Diligence:
Due Diligence ist ein Prozess, bei dem ein Investor (in diesem Fall ein Venture Capitalist) ein Unternehmen (in diesem Fall ein Startup) gründlich prüft, bevor er in das Unternehmen investiert. Im Rahmen der Due Diligence müssen eine Reihe von rechtlichen Aspekten geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen und damit die Investition rechtlich belastbar sind. Einige der wichtigsten rechtlichen Aspekte, die im Rahmen einer Due Diligence geprüft werden sollten, sind:
Unternehmensstruktur: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen ordnungsgemäß gegründet wurde und ob es über die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen verfügt, um seine Geschäfte auszuführen.
Verträge und Vereinbarungen: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen an vertraglichen Verpflichtungen gebunden ist, die den Investitionsplan beeinträchtigen können. Dazu gehören beispielsweise Miet- oder Lieferverträge oder Partnerschaftsvereinbarungen.
Urheberrechte und Schutzrechte: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen über die erforderlichen Rechte verfügt, um seine Produkte oder Dienstleistungen anzubieten und ob es an Streitigkeiten in Bezug auf Urheberrechte oder Schutzrechte beteiligt ist.
Rechtliche Risiken: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen an Rechtsstreiten beteiligt ist, die den Investitionsplan beeinträchtigen können.
Finanzielle Verpflichtungen: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen über die erforderlichen Mittel verfügt, um seine Finanzverpflichtungen zu erfüllen und ob es an irgendwelchen Finanzierungsverpflichtungen gebunden ist. Insbesondere eine potentielle Insolvenzreife sollte ausgeschlossen sein.
Steuerliche Aspekte: Es muss geprüft werden, ob das Unternehmen seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt und ob es an irgendwelchen Steuerstreitigkeiten beteiligt ist.
Beteiligungsvertrag
Im Beteiligungsvertrag, auch bekannt als Investment Agreement, werden die Bedingungen und Modalitäten des Investments festgelegt, einschließlich der Höhe des Investments, der Art der Sicherheiten, die der Investor erhält, und der Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Investment.
Der Beteiligungsvertrag wird in der Regel durch eine Kapitalerhöhung umgesetzt und enthält in der Regel folgende Aspekte:
Details zum Investment: Höhe des Investments, Anzahl der Geschäftsanteile oder Aktien, die der Investor erhält, Art der Aktien (z.B. Stammaktien, Vorzugsaktien), Preis pro Aktie (also die Unternehmensbewertung (pre-money, post-money), Zahlung als Aufgeld in die freien Kapitalrücklagen (Agio), zukünftiger cap table etc. Teilweise werden hier auch die Meilensteine (milestones) bzw. Zwischenziele und der Verwendungszweck des Investments genauer definiert.
Rechte des Investors: Sitze im Beirat oder Aufsichtsrat, Informationsrechte, Recht auf eine bestimmte Beteiligung bei Finanzierungsrunden im Sinne von Verwässerungsschutz (down round / dilution protection) oder Liquidationspräferenzen (liquidation preferences), etc.´
Garantien der Gründer:
Schlichtungs- und Gerichtsstand: Bestimmung des Gerichtsstands, falls es zu Streitigkeiten kommt
Shareholders Agreement
Eine Gesellschaftervereinbarung, auch bekannt als Shareholders Agreement, ist ein Vertrag, der zwischen den (meist allen) Gesellschaftern einer Gesellschaft abgeschlossen wird. Dieser Vertrag legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft fest. Diese Vereinbarungen müssen zwar regelmäßig beurkundet werden, sind aber meist anders als die Satzung nicht öffentlich einsehbar, so dass die Inhalte vertraulich sind. Eine Gesellschaftervereinbarung kann beispielsweise folgende Regelungen enthalten:
Regelungen zur Geschäftsführung der Gesellschaft: Bestimmung der Zusammensetzung eines Beirates, Aufsichtsrats und der Geschäftsführung, Verfahren für die Einberufung von Versammlungen, etc. Zustimmungskataloge für die operative Geschäftsführung.
Regelungen zur Veräußerung von Anteilen: Vorgaben für die Übertragung von Anteilen, Vorkaufsrechte der anderen Gesellschafter, Mitverkaufsrechte und plichten (tag oder drag along) etc.
Regelungen zur Aufnahme von neuen Gesellschaftern: Vorgaben für die Aufnahme von neuen Gesellschaftern, Genehmigungsverfahren, etc.
Regelungen zur Beendigung der Gesellschaft: Modalitäten für die Auflösung der Gesellschaft, Rückkaufregelungen für die Anteile der Gesellschafter, etc.
In diesem Zusammenhang spielen Vesting-Regelungen eine besondere Rolle. Eine Vesting-Regelung ist eine Art von Anreizmechanismus, um sicherzustellen, dass die Gesellschafter oder Mitarbeiter, die Anteile oder Aktienoptionen erhalten haben, auch über einen bestimmten Zeitraum hinweg engagiert bleiben und das Unternehmen unterstützen. Vesting bedeutet, dass die Gesellschafter oder Mitarbeiter erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der sogenannten "Vesting-Period", das volle Eigentum an ihren Anteilen oder Aktienoptionen erlangen. Während dieses Zeitraums werden die Anteile oder Aktienoptionen in definierten beispielsweise monatlichen Schritten freigegeben (sie erwachsen so vollwertigen Anteilen), die in der Regel über einen bestimmten Zeitraum hinweg, teilweise nach einem cliff erfolgen. Dabei wird oft nach good, bad oder sogar grey leaver Gründen differenziert, mit der Folge, dass das Unternehmen unterschiedlich viele Anteile zu unterschiedlichen Werten zurückkaufen oder einziehen kann.
Regelungen zur Vertraulichkeit: Verpflichtungen zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen.
Wettbewerbsverbote besonders in Bezug auf die Gründer, aber auch mit Blick auf bestimmte Investoren.
Gesellschaftsvertrag (Satzung)
Der bestehende Gesellschaftsvertrag (bei der UG, GmbH und AG auch Satzung) wird im Rahmen einer Finanzierungsrunde regelmäßig und teilweise auch erheblich angepasst. Er ist für manche Gesellschaftsformen gesetzlich vorgeschrieben, bei anderen Gesellschaftsformen wie GbR jedoch nicht, es ist jedoch empfehlenswert, ihn trotzdem schriftlich aufzusetzen um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der UG und GmbH muss der Gesellschaftsvertrag beurkundet werden.
Ein Gesellschaftsvertrag enthält je nach Gesellschaftsform unterschiedliche Regelungen, aber in der Regel sind die folgenden Punkte enthalten:
Leistungen und Beiträge der Gesellschafter
Festlegung der Kompetenzbereiche und Rechte & Pflichten der Organe
Regelungen zur Abstimmung: Formalitäten, Mehrheitserfordernisse und Quoren zur Beschlussfähigkeit
Gewinnbezug- und Stimmrechte sowie entsprechende Beschränkungen
Regeln zur Beendigung der Gesellschaft, einschließlich Austrittsmöglichkeiten und Kündigungsbestimmungen
Regelungen zur Vererbbarkeit und Nachfolgeklauseln
Einziehungs- und Abfindungsregelungen
Regelungen, die Übertragungen der Gesellschaftsbeteiligungen regeln und/oder beschränken (sogenannte Vinkulierungsklauseln)
Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsregelungen
Reichweite von Informationspflichten
Bei unserer Beratung haben wir stets die wirtschaftliche Zielsetzung Ihrer Unternehmung und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander im Blick. Außerdem berücksichtigen wir die Auswirkungen angrenzender Rechtsgebiete (insbesondere des Steuer- und des Arbeitsrechts). In steuerlichen Fragen kooperieren wir eng mit erfahrenen und fachkundigen Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, stimmen uns aber selbstverständlich auch mit den von Ihnen hinzugezogenen Beratern ab.
Vergütung
Unsere Struktur erlaubt es uns, auch in der Gründungsphase effizient zu beraten, in der der Beratungsbedarf besonders hoch ist, zugleich aber meist nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. SKALING bietet Existenzgründern dazu flexible Vergütungslösungen an, über die wir sprechen sollten. Gründer und Business Angels können dadurch bereits zu Beginn der Unternehmensentwicklung auf die Kenntnisse und Erfahrung von SKALING zurückgreifen. In dieser Phase ist die richtige Weichenstellung oft essentiell für den Erfolg Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Investition.
Ansprechpartner
Hauptansprechpartner für unsere Beratung von Gründern und Risikokapitalgebern sind:
Rechtsanwalt Dr. Christian Schultze ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, selbst bereits mehrfach als Mitgründer an Startups beteiligt gewesen und besonders in der Berliner Start-Up-Szene sehr gut vernetzt. Vor seinem Eintritt bei SKALING war Dr. Schultze zunächst in einer international tätigen Großkanzlei (Corporate, Venture Capital) und anschließend in einer Boutiquekanzlei mit Fokus auf die Beratung von Startups tätig. Er ist gelistet für Venture Capital in "Deutschlands Beste Anwälte 2022" von Best Lawyers® und Handelsblatt.
Rechtsanwalt Dr. Michael Lampert
Rechtsanwalt Constantin von Schöning