Unfallversicherungsrecht im Profisport
Unfallversicherungsrecht im Profisport
Mannschaftssportler sind als Profisportler in der Regel Arbeitnehmer und Beschäftigte und als solche über den ihren Arbeitgeber (z.B. den Club) unfallversichert. Im Falle eines Unfalls haben Sportlerinnen und Sportler Anspruch auf bestimmte Leistungen der Unfallversicherung, wie ggfs. z.B. Heilbehandlung, Verletztengeld und Rentenzahlungen im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung. Wir unterstützen Athletinnen und Athleten dabei ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen und mögliche Komplikationen zu vermeiden.
Durch die Sportunternehmen sind an die Unfallversicherungsträger oftmals extrem hohe Beiträge zu entrichten. Zu den üblicherweise verlangten Beiträgen kommen zudem teilweise geforderte Zuschläge hinzu. Wir prüfen für Sie, ob die Beitragsforderungen gerechtfertigt sind. SKALING berät und vertritt Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im sozialgerichtlichen Verfahren gegen den Berufsunfallversicherungsträger.
Das Unfallversicherungsrecht im Profisport ist ein komplexes Feld, das eine fundierte rechtliche Beratung erfordert, um die Interessen der Clubs und Vereine einerseits aber auch die Ansprüche der Athletinnen und Athleten andererseits angemessen zu schützen. Eine professionelle Rechtsberatung kann dazu beitragen, Schäden zu minimieren, Konflikte zu lösen und die rechtlichen Ansprüche erfolgreicher durchzusetzen. Egal, ob Sie ein Sportlerin oder Sportler, ein Trainerin oder ein Trainer oder ein Club oder ein Verein sind – wir stehen Ihnen mit unserem Expertise im Unfallversicherungsrecht zur Seite.