Kapitalanlagerecht - Seedmatch

Seedmatch-Investoren der Bonaverde UG können auf Schadensersatz hoffen

Die Bonaverde UG wollte eine Kaffeemaschine entwickeln, die den Kaffee nicht nur mahlen, sondern vorher auch rösten sollte. Zusätzlich wollte das Unternehmen ein Direkthandel-Netzwerk zwischen Kaffeebauern und Konsumenten etablieren. Nach mehreren Crowdfunding-Kampagnen über die Plattformen Kickstarter und Indiegogo, sammelte die Bonaverde UG über Seedmatch von 1036 Investoren über 1,33 Mio. EUR ein.

Dennoch scheiterte die Entwicklung der Kaffeemaschine und das Unternehmen meldete im Jahr 2019 Insolvenz an.

Investoren, die dem Startup über die Plattform Seedmatch Kapital zur Verfügung gestellt haben, können nach einem Urteil des Landgerichts Dresden auf Schadensersatz von dem Plattformbetreiber, der OneCrowd Loans GmbH aus Dresden, hoffen.

Das Landgericht hat entschieden, dass die in den Investmentverträgen enthaltene Nachrangklausel unwirksam ist. Daher seien die Investmentverträge als Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG zu werten. Hierfür lag aber keine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 S.1 KWG vor, so dass ein Schadenersatzanspruch gegen die OneCrowd Loans GmbH gegeben sei, da die OneCrowd Loans GmbH zumindest in Form der Vertragsgestaltung und Formulierung Beihilfe zu einem verbotenen Einlagegeschäft geleistet habe.

Anleger, die ihre Investition in die Bonaverde UG verloren haben, sollten sich zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Es besteht die Möglichkeit, den Plattformbetreiber nicht nur für den erlittenen Schaden in Anspruch zu nehmen, sondern auch eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit der Zahlung an das Startup zu verlangen.

Außerdem sollten Anleger die absolute Verjährungsfrist des §§ 195, 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB im Blick behalten: Demnach verjähren Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Abschluss eines Investmentvertrages und können anschließend nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden.

Wir haben für Seedmatch-Investoren schon eine Vielzahl unterschiedlicher Investmentverträge geprüft und haben in beinahe allen Verträgen die gleichlautende problematische Nachrangklausel gefunden. Da die OneCrowd Loans GmbH eine außergerichtliche Einigung mit unseren Mandanten abgelehnt hat, führen wir auch schon Klageverfahren für Anleger mit gescheiterten Seedmatch-Investitionen.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gerne an.