Kapitalanlagerecht - Seedmatch

Seedmatch-Investoren des Polstermöbel-Startups "VON WILMOWSKY" können auf Schadensersatz hoffen

Unter dem Namen "VON WILMOWSKY" betrieb die L & W Lorenzo Wilmowsky GmbH einen Onlineshop für Manufaktur-Sofas. Das Startup warb damit, der erste Anbieter von bezahlbaren Manufaktur-Sofas in Deutschland zu sein und seit dem Markteintritt im Jahr 2009 über 15.000 Kunden erfolgreich bedient zu haben. Im Jahr 2013 soll das Unternehmen einen Umsatz von über 3 Mio. EUR erzielt haben.

Für das weitere Wachstum warb das Unternehmen im Jahr 2014 über die Plattform Seedmatch 473.000,00 EUR von 247 Crowdinvestoren ein.

Nach einem Umsatzeinbruch folgte im Jahr 2018 die Insolvenz.

Investoren, die dem Startup über die Plattform Seedmatch Kapital zur Verfügung gestellt haben, können nach einem Urteil des Landgerichts Dresden auf Schadensersatz von dem Plattformbetreiber, der OneCrowd Loans GmbH aus Dresden, hoffen.

Das Landgericht hat entschieden, dass die in den Investmentverträgen von Seedmatch verwendete Nachrangklausel unwirksam ist. Daher seien die Investmentverträge als Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG zu werten. Hierfür lag aber keine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 S.1 KWG vor, so dass ein Schadenersatzanspruch gegen die OneCrowd Loans GmbH gegeben sei, da diese zumindest in Form der Vertragsgestaltung und Formulierung Beihilfe zu einem verbotenen Einlagegeschäft geleistet habe.

Anleger, die ihre Investition in das Startup „VON WILMOWSKY“ verloren haben, sollten sich zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Es besteht die Möglichkeit, den Plattformbetreiber nicht nur für den erlittenen Schaden in Anspruch zu nehmen, sondern auch eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit der Zahlung an das Startup zu verlangen.

Außerdem sollten Anleger die absolute Verjährungsfrist des §§ 195, 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB im Blick behalten: Demnach verjähren Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Abschluss eines Investmentvertrages und können anschließend nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden.

Wir haben für Seedmatch-Investoren schon eine Vielzahl unterschiedlicher Investmentverträge geprüft und haben in beinahe allen Verträgen die gleichlautende problematische Nachrangklausel gefunden. Da die OneCrowd Loans GmbH eine außergerichtliche Einigung mit unseren Mandanten abgelehnt hat, führen wir auch schon Klageverfahren für Anleger mit gescheiterten Seedmatch-Investitionen.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gerne an.