Wirtschaftsrecht in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens

Wirtschaftsrecht in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens

Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungspraxis von Rechtsanwalt Dr. Christian Schultze liegt in der Beratung von deutschen und europäischen Unternehmen bei all ihren Geschäftsaktivitäten in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens. Außerdem unterstützen wir Mandanten aus der MENA-Region bei ihren Investitionen in Deutschland und Europa.

Expertise und Kontakt

Sie möchten eine Kooperation mit einem Partner in einem Staat des Nahen Ostens eingehen oder dort ein Projekt realisieren? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Chancen und Risiken und unterstützen Sie gerne bei der Vertragsgestaltung. Hauptansprechpartner für unsere Beratung mit Nahostbezug ist Rechtsanwalt Dr. Christian Schultze.

Dr. Schultze ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und hat sich sowohl mit seiner Doktorarbeit über das Produkthaftungsrecht in Ägypten, als auch seinem LL.M.-Studium an der University of London (School of Oriental and African Studies - SOAS) auf das Wirtschaftsrecht des Nahen Ostens spezialisiert.

Vor seinem Eintritt bei SKALING war Dr. Schultze zunächst in einer international tätigen Großkanzlei u.a. Netzwerkkoordinator für die Nahostaktivitäten und anschließend in einer Boutiquekanzlei mit reinem Fokus auf das Recht der arabischen Staaten.

Unsere Leistungen im Recht des MENA im Detail

Leistungen

Wir begleiten Sie bereits in der Anbahnungsphase, in der in aller Regel gegenseitig wohlwollende Stimmung oftmals gut genutzt werden kann, um erste rechtlich relevante Hürden einfach zu nehmen. In dieser Phase helfen wir außerdem gerne mit Kontakten zu erprobten Partner aus unserem umfassenden Netzwerk vor Ort. Außerdem beschränkt sich unser Rat nicht nur auf das Rechtliche, sondern auch mit Blick auf die kulturellen Besonderheiten geben wir konkrete Handlungsempfehlungen. 

Vertragsgestaltung  

Bei der konkreten Gestaltung von Lieferverträgen oder weitergehenden Joint Ventures gilt es eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Zunächst sollten Sie darauf achten, den richtigen Vertragspartner festzuschreiben. Dies kann schwierig sein, da es im Nahen Osten gebräuchlich ist, Verhandlungsführer zu benennen, die etwa Verwandte oder Vertraute sind, letztlich rechtlich aber nicht zeichnungsbefugt sind. 

Sowohl der Mechanismus des Vertragsschlusses als auch die Beendigungsmöglichkeiten sollten genau definiert sein. Abgesehen davon sollte festgelegt werden, welches Recht für den Vertrag gilt, was nicht immer frei gewählt werden kann. Je nach Vertragsgegenstand bietet es sich an, auf erprobte internationale Klauseln, z.B. INCOTERMS, zurückzugreifen. Regelungen zu Verjährung und Zinsen sollten wegen des diesbezüglichen Einflusses des Schariarechts mit Bedacht formuliert und gesondert geprüft werden. 

Weiteres Augenmerk sollte auf geeignete Sicherungsmittel gelegt werden (z.B. ein unwiderrufliches international anerkanntes Akkreditiv oder die altbewährte Lieferung gegen Vorkasse). Auch sollte über Klauseln zum Währungsausgleich und wegen der weiterhin politisch angespannten Gesamtsituation im Nahen Osten zu höherer Gewalt  – etwa kriegsbedingten Zerstörungen – nachgedacht werden (sog. force majeure Klauseln). 

Last but not least ist zu überlegen, wie das vereinbarte Recht ggfs. durchgesetzt werden kann; oftmals ist eine Schiedsklausel sinnvoll. 

Handelsvertreterrecht 

Wollen deutsche Unternehmen Ihre Produkte direkt in den Nahen Osten vertreiben, bietet sich oft die Einschaltung von lokalen Handelsvertretern an. Hier sollte behutsam vorgegenagen werden. Denn die Bindung zu einem lokalen Handelsvertreter ist gerade in den arabischen Staaten traditional sehr stark und lässt sich oftmals viel schwerer lösen, als dies in den meisten europäischen Staaten der Fall ist. Dies sollte bereits beim Vertragsschluss berücksichtigt werden. 

Errichtung von Zweigniederlassungen / Gesellschaften

Wer im Nahen Osten direkt an Endkunden liefern möchte, kann als Alternative zum Handelsvertreter eine Zweigniederlassung errichten. 

Für noch weitergehende Tätigkeiten bietet sich oftmals die Errichtung einer lokalen Tochetrgesellschaft an. 

Dabei sind in den Staaten des Nahen Ostens oftmals sogenannte Free Zones und außerdem teilweise vorgeschriebene Mindestbeteiligungen von Einheimischen zu beachten.

Arbeitsverträge

Wollen Sie eigene Mitarbeiter entsenden, sind sowohl arbeitsrechtlich als auch in Bezug auf Versicherungsthemen Besonderheiten zu beachten, die wir Ihnen gerne aufzeigen. Für die Einstellung von lokalen Arbeitnehmern kommt es dagegen vor allem auf das lokale Arbeitsrecht an, hinsichtlich dessen wir Sie ebenfalls unterstützen, in dem wir geeigneten Rat organisieren. 

Exportkontrolle

In einigen Ländern des Nahen Ostens müssen zudem die jeweils geltenden Embargovorschriften beachtet werden. Dies tritt derzeit insbesondere auf den Iran, Libyen und Syrien zu. Gerade in Bezug auf die sog. Dual-Use-Güter ist eine Abgrenzung oft schwierig. Hierzu stehen wir in Kontakt mit dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Zoll. 

Rechtsdurchsetzung - Gerichtsbarkeit und Schiedsverfahren

Sollte die Zusammenarbeit mit den Partnern im Nahen Osten nicht so entwickeln wie vereinbart, prüfen wir wegen der in der Regel zusätzlichen Hürden einer grenzüberschreitenden Durchsetzung, gerade in Nahen Osten, in aller Regel zunächst die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Einigung oder Mediation. Scheitern diese Versuche oder sind aussichtslos, setzten wir Ihr Recht für Sie selbstverständlich auch vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren (u.a. ICC, LCIA, DIS, DIAC, CRCICA) durch. Gerade bei der Durchsetzung von offenen Forderungen konnten wir mittels Beschreitung ungewöhnlicherer Wege schon mehrfach schnell und effizient Erfolge für unsere Mandanten herbeiführen.

Unser Netzwerk im Nahen und Mittleren Osten

Wir haben nicht den Anspruch in allen Rechtsordnungen des Nahen und Mittleren Ostens beraten zu können und hielten ein solches Angebot auch nicht für seriös. Unsere Beratung beschränkt sich daher zum einen auf das grenzüberschreitende, internationale Recht und zum anderen auf die Organisation, Koordination, Kontrolle und Berücksichtigung des Rechtsrats von lokalen Experten. Dazu arbeiten wir eng mit uns vertrauen Kooperationskanzleien in den arabischen Staaten und dem Iran zusammen.

Wir legen Wert darauf, dass unsere Kooperationskanzleien zu den besten in ihrer Region und dem benötigten Fachgebiet gehören und unabhängig sind. Anders als Großkanzleien können wir dadurch ein auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandats maßgeschneidertes Expertenteam zusammenstellen. Wir koordinieren dabei die Zusammenarbeit der beteiligten Anwälte und stehen Ihnen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Besonders enge Beziehungen bestehen mit Kanzleien in Ägypten, dem Iran, Jordanien, Tunesien, den VAE (Dubai und Abu Dhabi), Saudi Arabien, Kuwait und im Oman.

Publikationen und Vorträge zum Recht des Nahen und Mittleren Ostens

  • Rechtliche Rahmenbedingungen in Jordanien“, Vortrag im Rahmen der Exportinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums, Berlin 2015  

  • „Rechtliche Rahmenbedingungen im Iran“, Vortrag im Rahmen der Exportinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums, Berlin 2015  

  • Rechtliche Aspekte des Handels zwischen Deutschland und dem Iran, Aufsatz im Rahmen der Marktanalyse im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft zu Chancen und Herausforderungen für deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Iran, 2015

  • Vertrieb vs. Niederlassung – Rechtliche Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit in den arabischen Staaten, Vortrag im Rahmen des Wirtschaftstags Naher Osten: Geschäftschancen am Persischen Golf, IHK Cottbus und Ostbrandenburg, Berlin 2015 

  • „Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in den arabischen Staaten“, Informationsveranstaltung des NUMOV und der KfW, KfW, Frankfurt a.M. 2014

  • Das Produkthaftungsrecht in der arabischen Mutterrechtsordnung Ägypten, PHi 3/2014, S. 100 ff. (pdf)

  • „Verbraucherschutz- und Produkthaftungsrecht in Ägypten“, Jahrestagung der Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht (GAIR), Orientalisches Institut der Universität Leipzig 2014

  • „Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in den GCC-Staaten mit Schwerpunkt Oman“, Informationsveranstaltung des NUMOV und des BMWi, Deutsche Bahn International, Berlin 2014

  • „Geschäftserfolg durch Präsenz vor Ort, Überlegung zur Standortwahl in den Golfstaaten“, Rechts- und Steuerfragen, in Zusammenarbeit mit KPMG, Seminar der Familienunternehmer - ASU e.V., Frankfurt a.M. 2014

  • Moderation: Session 1 - The Kingdom of Jordan: Business Opportunities, 17th Arab-German Business Forum, Ghorfa, Berlin 2014

  • Die zivilrechtliche Produkthaftung nach ägyptischem Recht, Dissertation, Frankfurt 2013

  • „Haftung d. GmbH-Geschäftsführer bei Gründung, Existenz und in der Krise“, Workshop der Stiftung für int. rechtl. Zusammenarbeit (IRZ) in Tunis, Tunesien 2012   

  • „Rechtliche Rahmenbedingung in Tunesien“, Seminar des Nah- und Mittelostvereins (NUMOV), KfW Bankengruppe Frankfurt a.M. 2012

  • „Einführung in die Rechtsordnungen des Nahen und Mittleren Ostens“, Seminar des Nah- und Mittelostvereins (NUMOV), Hypovereinsbank München 2011