Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Datenschutz wurde mit der Einführung der DS-GVO grundlegend geändert. Verstöße gegen den Datenschutz können nun mit deutlich höheren Bußgeldern geahndet werden. Damit es dazu nicht kommt, beraten wir Sie umfassend zum Datenschutz und erstellen u.a. die nötigen Rechtstexte für Ihr Unternehmen und deren Leistungen.

Unsere Tätigkeiten im Datenschutzrecht umfassen insbesondere:

  • die Erstellung und Überprüfung sämtlicher datenschutzrechtlicher Texte (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DS-GVO, Vertrag über eine gemeinsame Verantwortlichkeit gem. Art 26 DS-GVO, Informationsschreiben gem. Art. 13 DS-GVO, Einwilligungserklärungen),

  • die Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen und deren Produkte und Leistungen (z. B. datenschutzrechtliche Texte für Online-Leistungen aller Art),

  • die Überprüfung und Sicherstellung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers,

  • die Umsetzung des Arbeitnehmerdatenschutzes (z. B. datenschutzrechtliche Überarbeitung der Arbeitsverträge von Arbeitnehmern),

  • die Gestaltung des Datenschutzes bei M&A-Transaktionen,

  • die Beratung und Unterstützung von Datenschutzbeauftragten,

  • die Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die jeweilige Datenverarbeitung,

  • die Beratung hinsichtlich der Rechte von Betroffenen,

  • die Durchführung von Mitarbeiterschulungen.