Das Team von SKALING berät Gründer, Startups, VCs, strategische und Angel-Investoren bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen aus der Welt des Venture Capital. Wir liefern schnelle und smarte Lösungen, sei es bei Gründungen und Strukturierungen, bei Finanzierungsrunden und Wandeldarlehen sowie Exits. Wir beraten zudem zu Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, IP/IT und Datenschutz sowie Regulierung. Daneben unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Beantragung öffentlicher Fördergelder (z.B. EXIST, INVEST).
Das Venture Capital-Team von SKALING kann dabei auf ein etabliertes Netzwerk in der Startup-Szene und Erfahrung aus einer Vielzahl von Gründungen, Finanzierungsrunden und Exit-Prozessen zurückgreifen.
Unsere Beratungsleistungen im Bereich Venture Capital umfassen insbesondere:
die Gründung von Unternehmen, einschließlich der Beratung zur Rechtsformwahl, zum Austarieren der Rechte der Gründer und Early-Stage-Investoren und zur regulatorischen sowie steuerlichen Strukturierung,
die Finanzierung von Startups in allen Phasen, insbesondere durch Finanzierungsrunden (Seed, Series A, Series B usw.), Mezzanine-Kapital (Wandeldarlehen/Convertible Loans, (atypisch) stille Beteiligungen etc.) und alternative Finanzierungsarten,
die Gestaltung und Verhandlung von Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen (Investment und Shareholder Agreements) einschließlich typischer Regelungselemente (Zustimmungskataloge und Vetorechte, Milestones, Garantien, Vesting, Liquidation Preference, Vorkaufsrechte, tag und drag along, Wettbewerbsverbote, Stimmrechtspools),
die Beratung von Unternehmen bei der Einrichtung (virtueller) Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (insbesondere in Form von VSOP, ESOP, Phantom Shares und Aktienoptionsprogrammen), sowie die Beratung von optionsberechtigten Mitarbeitern, insbesondere auch zu steuerlichen Fragen,
die Ausgestaltung und Begleitung von Umstrukturierungen (Formwechsel, Spaltungen, Verschmelzungen, Ausgliederungen, Squeeze-Outs),
die Beratung beim Beteiligungsverkauf/Exit,
die Beratung von Unternehmen wie auch Gründern bei der Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen,
Konfliktmanagement, insbesondere bei Gesellschafterstreitigkeiten/Konflikten zwischen Gründern,
der Schutz von Unternehmensidee und -bezeichnung, insbesondere zu Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht,
die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Impressum und Datenschutzerklärungen, Liefer- und Abnahmeverträgen und Lizenzverträgen.