SKALING berät sowohl Arbeitgeber als auch Geschäftsführer und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung von Arbeitnehmerüberlassungs- und Personalvermittlungsunternehmen.
Wir beraten Sie insbesondere bei der Vertragsgestaltung, weisen Sie auf eventuelle Risiken und rechtssichere Alternativen hin und überarbeiten Ihre Vertragsmuster auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen, die vor, während oder nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auftreten können, von der Abmahnung bis zum Zeugnis.
Im Rahmen von Transaktionen prüfen wir arbeitsrechtliche Risiken und Gestalten die notwendigen Vertragsklauseln. Ferner stehen wir Ihnen auch in Insolvenzverfahren mit unserer Expertise zur Seite.
Zudem vertreten wir Ihre Interessen lösungsorientiert und pragmatisch in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten.
Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht umfassen insbesondere:
die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen aller Art (z. B. Geschäftsführerdienstverträge, Arbeitnehmerverträge, freie Mitarbeiter),
die Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (z. B. Kündigungen, Aufhebungsverträge),
die Führung von arbeitsgerichtlichen Prozessen,
arbeitsrechtliche due diligence,
Insolvenzarbeitsrecht,
die Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Nebentätigkeitsklauseln,
die Überprüfung und Implementierung von datenschutzrechtlichen Vorgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitnehmerdatenschutz),
die Erstellung von Abmahnungen,
die Gestaltung und Durchführung von Betriebsübergängen,
die Beratung hinsichtlich betrieblicher Mitbestimmung,
Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan,
die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen,
die Beratung hinsichtlich Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung,
die Beratung hinsichtlich Entsendung von Mitarbeitern (z. B. internationale bzw. grenzüberschreitende Tätigkeit).