Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und Organisationsgemeinschaften müssen sich als Unternehmer verstehen, um in dem komplexen regulatorischen Umfeld erfolgreich zu sein. Die rechtlichen Anforderungen, die an die medizinische Heilbehandlung gestellt werden, nehmen stetig zu. Gleichzeitig schränken bürokratische Aufgaben die Zeit ein, die für die Versorgung von Patienten zur Verfügung steht.
Unser Beratungsspektrum für ambulante Leistungserbringer umfasst:
Praxisgründungen, Praxiskauf und Praxisnachfolge
Gründung und Auseinandersetzung von (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften
Regresse, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen
Fragen zu GOÄ, GOZ und EBM sowie Forderungsmanagement
Ärztliches Berufsrecht und Vertragsarztrecht (Zulassungsrecht, Beschäftigung von angestellten Ärzten und Weiterbildungsassistenten in Praxis und MVZ)
Kooperationen, Praxisnetze
Veterinärmedizin
Wettbewerbsrecht und Heilmittelwerberecht
Digitalisierung, Telemedizin & E-Health