Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften und Organisationsgemeinschaften müssen sich als Unternehmer verstehen, um in dem komplexen regulatorischen Umfeld erfolgreich zu sein. Die rechtlichen Anforderungen, die an die medizinische Heilbehandlung gestellt werden, nehmen stetig zu. Gleichzeitig schränken bürokratische Aufgaben die Zeit ein, die für die Versorgung von Patienten zur Verfügung steht.

Unser Beratungsspektrum für ambulante Leistungserbringer umfasst:

  • Praxisgründungen, Praxiskauf und Praxisnachfolge

  • Gründung und Auseinandersetzung von (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften

  • Gründung von Medizinischen Versorgungszentren

  • Regresse, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen

  • Fragen zu GOÄ, GOZ und EBM sowie Forderungsmanagement

  • Ärztliches Berufsrecht und Vertragsarztrecht (Zulassungsrecht, Beschäftigung von angestellten Ärzten und Weiterbildungsassistenten in Praxis und MVZ)

  • Kooperationen, Praxisnetze

  • Veterinärmedizin

  • Wettbewerbsrecht und Heilmittelwerberecht

  • Arbeitsrecht

  • Datenschutzrecht

  • Digitalisierung, Telemedizin & E-Health

  • Prozessführung