Dopingangelegenheiten und -verfahren

Dopingangelegenheiten und -verfahren

Ein zentrales Thema, welches sowohl Sportverbände als auch -vereine und Clubs sowie insbesondere Athletinnen und Athleten seit jeher beschäftigt, ist das Thema Doping im Sport. Unter Doping versteht man allgemein die die unerlaubte Leistungssteigerung mittels verbotener Substanzen oder Methoden. Was jedoch konkret hierunter fällt und welche Sachverhalte zudem in Deutschland als Dopingverstöße eingeordnet werden, ist mitunter komplex.

Die Dopingbekämpfung wird in Deutschland koordiniert durch die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA). Das maßgebliche Regelwerk in Deutschland ist der Code der NADA (NADC) in seiner jeweils geltenden Fassung. Dieser orientiert sich wiederum am Code der World Anti-Doping Agency (WADA). Daneben finden auch verbandsinterne Regelwerke Anwendung. Weiterhin ist in Deutschland das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) anwendbar, nach welchem Doping strafbar ist.

Für Athletinnen und Athleten ist die Einhaltung von Anti-Doping-Bestimmungen von zentraler Bedeutung. Wir beraten Sie bei Fragen zu Dopingkontrollen, zu Verfahrensabläufen und rechtlichen Konsequenzen im Falle von Verstößen. Weiterhin unterstützen wir Sie, falls eine nachträgliche medizinische Ausnahmegenehmigung (sog. TUE) bei der NADA beantragt werden muss. Im Falle eines Meldepflichtverstoßes oder eines Verfahrens aufgrund des Vorwurfes eines Dopingverstoßes stehen wir Ihnen zur Seite.

Die rechtlichen Konsequenzen eines Dopingvorwurfs können für Athletinnen und Athleten gravierend sein und im schlimmsten Fall eine lange Sperre und damit das Karriereende bedeuten sowie eine Strafe nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) nach sich ziehen. Eine kompetente rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und die Rechte der Athleten zu schützen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen in jedem Schritt des Verfahrens gewahrt bleiben.

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