Krankenhäuser sind komplexe Wirtschaftsbetriebe. Sie sind durch die begrenzten Ressourcen des Gesundheitswesens und dem Vergütungssystem nach Fallpauschalen erheblichem Kostendruck ausgesetzt. Gleichzeitig müssen sie hohe regulatorische Anforderungen erfüllen, um zusätzlich wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

In diesem herausfordernden Umfeld bietet SKALING maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Fallgestaltungen, damit Sie Ihre Vorhaben umsetzen und sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können. Wir beraten Sie individuell mit umfassender Expertise. Von Hamburg und Berlin aus - bundesweit.

Wir beraten Krankenhausträger insbesondere bei Fragen zu:

  • Krankenhausplanungsrecht (Aufnahme in den Krankenhausplan, Abschluss von Versorgungsverträgen)

  • Krankenhausfinanzierungsrecht (Vergütung von stationären und ambulanten Leistungen, DRG-Abrechnung, Kostenträgerstreitigkeiten, Strukturmerkmalsprüfungen)

  • GBA-Richtlinien (Mindestmengenregelung, MD-Qualitätskontroll-RL, Zentrums-Regelungen, RL zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus)

  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB, NUB-Entgelte)

  • Wahlleistungsvereinbarungen und Abrechnung wahlärztlicher Leistungen gem. GOÄ

  • Kooperationen mit niedergelassenen Leistungserbringern

  • Gründung, Zulassung und Betrieb von MVZ

  • Digitalisierung, Telemedizin & E-Health

  • Datenschutzrecht

  • Steuerrecht

  • Arbeitsrecht

  • Wettbewerbsrecht, Heilmittelwerberecht

  • Prozessführung